Bei einem Besuch zu beachten
Aktuelle Verhaltensregeln für Ihren Besuch
Aktuelle Verhaltensregeln für Ihren Besuch
Liebe Besucher*innen,
bitte beachten Sie vor einem Besuch in unserer Einrichtung die aktuell geltenden Vorgaben der Landkreise bzw. Landesvorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Aufgrund der stetigen Änderungen können wir nur so sicherstellen, dass Sie immer die aktuellen Informationen erhalten.
Wenn ein, nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtiges Infektionsgeschehen oder eine bestätigte Infektion mit Corona vorliegt, darf kein Besuch empfangen werden.
Der Einrichtung ist vorbehalten, aufgrund räumlicher Gegebenheiten oder personellen Ressourcen das Besuchskonzept einrichtungsintern anzupassen. Bitte erfragen Sie hier eventuelle Abweichungen.