Bei einem Besuch zu beachten
Aktuelle Verhaltensregeln für Ihren Besuch
Aktuelle Verhaltensregeln für Ihren Besuch
Liebe Besucher*innen,
bitte beachten Sie vor einem Besuch in unserer Einrichtung die aktuell geltenden Vorgaben der Landkreise bzw. Landesvorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Aufgrund der stetigen Änderungen können wir nur so sicherstellen, dass Sie immer die aktuellen Informationen erhalten.
Wenn ein, nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtiges Infektionsgeschehen oder eine bestätigte Infektion mit Corona vorliegt, darf kein Besuch empfangen werden.
Der Einrichtung ist vorbehalten, aufgrund räumlicher Gegebenheiten oder personellen Ressourcen das Besuchskonzept einrichtungsintern anzupassen. Bitte erfragen Sie hier eventuelle Abweichungen.
Am 23.04.20 sind zwei Künstler bei uns aufgetreten, die auf Deutsch und auf Englisch für unsere Bewohner*innen gesungen haben. Der Kontakt entstand über den Verein Lichtblick e.V.
Danke für den Auftritt, unsere Bewohner*innen waren begeistert!
Eine bunte Sammlung, die unseren Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen ein Lächeln ins Gesicht zaubert!
Wir haben zu Ostern und während des Besuchsverbotes viele tolle Aufmunterungsbriefe von umliegenden Schulen, Kindergärten und Kindern aus der Region bekommen.
Danke!
Wir haben in unserer Einrichtung dem schlechten Wetter getrotzt und einen Maibaum aufgestellt. Unsere Mitarbeiter*innen und unsere Bewohner*innen hatten viel Spaß bei der Zeremonie.