FAQs zur Covid-19-Impfung & Impfpflicht

Die wichtigsten Fragen und Antworten


Seit zwei Jahr versucht die Welt die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Bei allen Anstrengungen, die unternommen worden sind, zeichnete sich ab: Nur Impfstoffe, die einen Großteil der Bevölkerung schützen, werden das Virus aufhalten können. Durch eine enorme globale Zusammenarbeit von Wissenschaftlern und Menschen in der ganzen Welt können inzwischen weltweit Impfungen angeboten werden. 

Convivo ist als Gesundheitsunternehmen in der Verantwortung für mehrere tausend Menschen, die mit und bei uns arbeiten und leben. Wir sprechen uns aus diesem Bewusstsein heraus klar für das Impfen aus. Wir verstehen natürlich, dass es angesichts der vergleichsweise rasanten Entwicklung viele Fragen gibt, eine gewisse natürliche Skepsis und auch Emotionen. Daher wollen wir unseren Teil zur Aufklärung beitragen. Jede:r soll die Chance haben auf Grundlage aller Information eigenverantwortlich und begründet eine Entscheidung zu treffen.

Wir klären in Zusammenarbeit mit der Betriebsärztin Dr. Julia Fritsche Fragen und Antworten rund um die Covid-Impfungen.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bedeutet,

dass das Personal in Einrichtungen, Standorten und Häusern der Gesundheitsbranche, Pflege und Betreuung ab dem 16.03.2022 einen vollständigen Impfschutz vorweisen soll.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie wirkt ein Impfstoff, z. B. mRNA-Impfstoff?
  2. Ist eine Covid-19 Infektion für einen gesunden Menschen nicht besser für das Immunsystem als eine Impfung?
  3. Greift der Impfstoff mein Erbgut an?
  4. Beeinflusst die Impfung meine Fruchtbarkeit?
  5. Sind die Impfstoffe ausreichend erprobt??
  6. Muss ich Vorerkrankungen beachten?
  7. Wie verhält es sich mit Nebenwirkungen und Langzeitschäden?
  8. Warum soll ich mich impfen lassen? Es gibt doch Medikamente gegen Covid-19?
  9. Kann es sein, dass die Impfung nicht wirksam ist, weil Geimpfte trotzdem noch ansteckend sind?
  10. Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden kommt?
  11. Wirken die Impfstoffe gegen Virusvarianten?
  12. Ist ein Antikörpertest sinnvoll?
  13. Welches Impfschema nach Genesung?
  14. Für wen wird die 2. Auffrischimpfung laut STIKO empfohlen?
  15. Warum ist eine 2. Auffrischimpfung sinnvoll?
  16. Wann sollte die 2. Auffrischimpfung erfolgen?
  17. Warum bekommen jetzt immer mehr Menschen trotz Impfung Covid-19?
  18. Welche Impfstoffe stehen für die 2. Auffrischimpfung zur Verfügung?
  19. Wie wirkt der Totimpfstoff Novavax?
  20. Lohnt es sich auf den Totimpfstoff zu warten?
  21. Wann wird der Totimpfstoff verfügbar sein?
  22. Kann der Totimpfstoff für den Booster genutzt werden?
  23. Ich bin von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen, wenn
  24. Ich bin bisher nicht geimpft. Was sind meine Möglichkeiten?
  25. Was passiert, wenn ich am 16.03.2022 noch nicht geimpft bin?
  26. Kann ich ein ärztliches Attest einreichen, dass ich nicht geimpft werden kann?
  27. Gibt es bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch Ausnahmen aus religiösen Gründen?
  28. Bekomme ich ab dem 16.03. weiter Lohn, wenn ich nicht geimpft bin?
  29. Wenn ich nicht arbeiten darf, bekomme ich dann Sozialleistungen?
  30. Was ist, wenn ich in dem Zeitraum krank bin oder werde und nicht geimpft bin?
  31. Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag?
  32. Videos
  33. Weiterführende Links
  34. Zahlen; Daten; Fakten

Wie wirkt ein Impfstoff, z. B. mRNA-Impfstoff?

Die beiden mRNA-Impfstoffe Biontech und Moderna werden auch als Boten-RNA bezeichnet. Der Impfstoff konfrontiert die Körperzellen an der Einstichstelle mit Teilen der Erbinformation des Virus, die in der mRNA gespeichert ist. Die mRNA liefert den Bauplan für ein bestimmtes Protein des Virus, das im menschlichen Körper als Antigen wirkt. Ein Antigen aktiviert das Immunsystem und es wird eine schützende Immunantwort generiert. Dazu gehört unter anderem die Produktion von Antikörpern, die sich an das Antigen binden und es so unschädlich machen können. (nach oben)

Ist eine Covid-19 Infektion für einen gesunden Menschen nicht besser für das Immunsystem als eine Impfung?

In vielen Studien wurde erforscht, was mit dem Immunsystem passiert, wenn man an Covid-19 erkrankt. Diese zeigen, dass das Immunsystem bei einer Infektion vom Virus unterdrückt werden kann und der Mensch anfälliger für andere Erkrankungen werden kann. Dies kann auch bei jungen gesunden Menschen passieren. Beim Impfen hingegen ist dieser Effekt nicht festzustellen. Das Erbgut des SARS-CoV-2 kommt entweder durch die Infektion oder durch eine Impfung in die Zellen. Bei der Impfung erfolgt dies wesentlicher konzentrierter. Auch bei anderen bekannten Impfstoffen, wie z. B. der Masern-Impfung, konnte man feststellen, dass Kinder, die an Masern erkranken für mehrere Monate ein eingeschränktes Immunsystem haben.

Insgesamt gibt es keine Studienergebnisse die darauf hinweisen, dass das Immunsystem eingeschränkt wäre oder bestimmte Infekte bzw. andere Gesundheitsprobleme auf die Covid-19-Impfung zurück zu führen ist. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Impfungen unter starker Beobachtung vieler Länder und Behörden stehen und bereits Milliardenfach geimpft wurde. (nach oben)

Greift der Impfstoff mein Erbgut an?

Nein. Die Erbsubstanz in den mRNA-Impfstoffen gelangt zwar in unsere Zellen, nicht jedoch in den Zellkern, wo sich das eigene Erbgut befindet. Zudem fehlt den Menschen ein Enzym, das es überhaupt ermöglichen würde, fremdes Erbgut in das eigene einzubauen. Die mRNA des Impfstoffes wird nach relativ kurzer Zeit komplett abgebaut und ist dann im Körper nicht mehr vorhanden. (nach oben) 

Beeinflusst die Impfung meine Fruchtbarkeit? 

Nein. Nach über einem Jahr Impfungen und zwei Jahren Covid-Infektionen weiß man mittlerweile sehr gut, dass weder die Covid-Infektion noch die Impfung die Fruchtbarkeit beeinflussen oder zu vermehrten Fehlgeburten führen. (nach oben) 

Sind die Impfstoffe ausreichend erprobt? 

Ja. An der Technologie zur Entwicklung von mRNA-Impfstoffen wird bereits seit vielen Jahren geforscht (z. B. in der Krebsforschung). Der Vorteil dieser Methode ist, dass Impfstoff sehr schnell hergestellt werden kann. Im Rahmen einer Zulassung von neuen Impfstoffen sind mehrere Phasen notwendig, die alle abgeschlossen sein müssen, damit ein Impfstoff auf den Markt kommen darf. Es müssen u.a. Tierversuche gemacht werden, es werden verschiedene Dosen und Impfschemata an gesunden Freiwilligen erprobt und erst dann wird die Wirksamkeit an einer größeren Menge Personen getestet. Ein Grund, warum dieses Verfahren bei den Covid-Impfstoffen so schnell war, war dass die Prüfung der Unterlagen bei den Aufsichtsbehörden oberste Priorität hatte. Wo sich normalerweise neue Impfstoffe erst „hintenanstellen“ mussten, wurden die Daten der Covid-Impfstoffe sofort ausgewertet, sodass die Phasen zügig durchlaufen werden konnten. Daher war man hier schneller als es sonst möglich ist. Weiterhin liefen einige Prüfphasen parallel, so dass es schneller zu einer Zulassung kommen konnte.

Mittlerweile sind über eine Milliarde Covid-Impfungen weltweit verabreicht worden und Nebenwirkungen wurden genau beobachtet und geprüft. Bei dieser hohen Zahl von Impfdosen kann man sicher sein, dass auch seltene Nebenwirkungen erfasst werden.

Andere Impfstoffe die entwickelt wurden, wie z. B. Sputnik oder Impfstoffe aus China erhielten z. B. aufgrund der unzureichenden Wirksamkeit oder mangelnden Qualität keine Zulassung auf dem europäischen Markt.

Weiterhin sind Corona-Viren keine neuen Viren, so dass über diese Viren schon recht viel erforscht wurde und damit eine bessere Ausgangslage, um den Impfstoff zu entwickeln. (nach oben) 

Muss ich Vorerkrankungen beachten?

Schwere Allgemeinerkrankungen oder die Einnahme von Medikamenten sind aber nicht Hindernis vor einer Impfung, sondern ein wichtiger Grund, sich impfen zu lassen. Denn genau diese Erkrankungen und Medikamente erhöhen das Risiko, schwer an Covid zu erkranken und eine Impfung macht doppelt Sinn. Trotzdem können die Impfstoffe bei der Einnahme von Medikamenten weniger wirken, darum ist die Rücksprache mit einem Arzt empfehlenswert.

Beim Vorliegen ausgeprägter Blutgerinnungsstörungen sollte vor der Impfung Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden. Ebenso sollten Abstände zu Lebendimpfungen (z. B. Masern-Mumps-Röteln-Impfung, Gelbfieberimpfung) und zu einer Allergiebehandlung („Hyposensibilisierung“) eingehalten werden. Abstände zu anderen Totimpfstoffen (z. B. Grippeimpfung, Tetanusimpfung) müssen nicht eingehalten werden. 

Mittlerweile werden in Deutschland fast nur noch die mRNA-Impfstoffe verabreicht, da diese eine sehr gute Wirkung haben und im Vergleich zu den Vektorimpfstoffen weniger schwere Nebenwirkungen.

Wichtigste Kontraindikation (Grund, warum nicht geimpft werden darf) sind allergische Reaktionen auf Bestandteile des Impfstoffes. Diese sind sehr selten und es sollte nach so einer Reaktion unbedingt ärztlich abgeklärt werden, wie und ob eine weitere Impfung möglich ist. Insgesamt haben die Covid19-Impfstoffe aber wenig Übereinstimmungen mit anderen Impfstoffen und bestehen auch nur aus wenigen Inhaltsstoffen. Sie beinhalten z. B. kein Hühnereiweiß, ein in anderen Impfstoffen manchmal problematischer allergischer Stoff. Grundsätzlich können allergische Reaktionen aber auch bei jedem Medikament eingesetzt werden. (nach oben)

Wie verhält es sich mit Nebenwirkungen und Langzeitschäden?

Hier muss man unterscheiden: kurzfristige Nebenwirkungen und Impfschäden mit ggf. langfristigen Folgen. Nebenwirkungen bzw. Impfreaktionen sind kurzfristige Beschwerden, die nach wenigen Tagen wieder abklingen und keine langfristigen Schäden bewirken. Bisher erfasste Impfreaktionen sind: Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen. War die Impfung selbst unkompliziert, sind keine Langzeitschäden zu befürchten. Wenn es zu schwerwiegenden Nebenwirkungen kommt, hängt dies am häufigsten mit einer allergischen Reaktion zusammen. Diese treten wie auch weitere schwerwiegende Nebenwirkungen, wie z. B. Herzmuskelentzündungen sehr selten auf. Kommt es dennoch zu Nebenwirkungen so wird die Impfempfehlung zeitnah angepasst, wie es z. B. bei Moderna erfolgt ist. Der Moderna-Impfstoff wird nur noch an Menschen ab 30 Jahren verimpft, weil Männer unter 30 Jahren häufiger von Herzmuskelentzündungen betroffen waren.

Die Abwägung zwischen einer Herzmuskelerkrankung infolge einer Impfung im Vergleich zur Herzmuskelerkrankung in Folge einer Covid-19-Infektion fällt zugunsten der Impfung aus, denn auch als junger Mensch kann es infolge der Infektion zu schwerwiegenden Verläufen und Langzeitfolgen kommen. 

Insgesamt sind bei allen bisher bekannten Impfungen keine Langzeitfolgen bekannt. Nebenwirkungen treten entweder sofort oder innerhalb weniger Tage (maximal wenige Wochen) auf. Die Inhaltsstoffe des Impfstoffes werden innerhalb kürzester Zeit vom Körper abgebaut, sodass keine Langzeitwirkungen zu befürchten sind. (nach oben) 

Warum soll ich mich impfen lassen? Es gibt doch Medikamente gegen Covid-19?

Es gibt mittlerweile einzelne, wenige Medikamente gegen Covid. Diese sind allerdings ganz neu und müssen sich in der Praxis noch beweisen. Sie können einen Teil der schweren Verläufe verhindern, aber sind nicht in allen Fällen wirksam. Außerdem können Nebenwirkungen durch die Medikamente auftreten. Die Medikamente haben mehr Bestandteile als eine Covid19-Impfung. (nach oben)

Kann es sein, dass die Impfung nicht wirksam ist, weil Geimpfte trotzdem noch ansteckend sind?

Wie bei anderen Impfungen ist die Covid-Impfung nicht zu 100 % wirksam. Man weiß mittlerweile, dass nach der Impfung ein hoher Schutz vor schweren Verläufen und Tod durch Covid besteht. Zum Thema Long-Covid werden noch Studien ausgewertet, aber es deutet sich bereits an, dass die Erkrankung bei Geimpften mit Coviderkrankung deutlich seltener ist. Es stimmt, dass Geimpfte erkranken können und auch andere Personen anstecken können. Das Risiko ist aber insbesondere bei Personen, die schon 3 Impfungen erhalten haben deutlich vermindert. (nach oben) 

Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden kommt?

Es handelt sich bei den Covid-Impfungen um so genannte „öffentlich empfohlene Schutzimpfung“, da die ständige Impfkommission (STIKO) zu den Impfungen rät. Bei Impfschäden haftet der Staat. Die ist eindeutig im Infektionsschutzgesetz festgelegt.

Bei Verdacht auf eine Impfnebenwirkung, die über das normale Maß hinaus geht oder einen Impfschaden sind Ärzte und Apotheker verpflichtet, dies an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Auch als Privatperson kann man bei Verdacht so eine Meldung machen. (nach oben)

Wirken die Impfstoffe gegen Virusvarianten?

Die Impfstoffe bieten sowohl bei der Delta als auch bei der Omikron-Variante einen guten Schutz vor schweren Verlauf und Tod durch die Erkrankung. Nach zweimaliger Impfung ist das Risiko, sich mit Omikron zu infizieren immer noch hoch, kann aber durch eine Boosterimpfung (3. Impfung) deutlich gesenkt werden. (nach oben) 

Ist ein Antikörpertest sinnvoll? 

Antikörpertests sollten nur bei Personen mit Erkrankungen des Immunsystems oder bei Einnahme bestimmter Medikamente (z. B. Chemotherapien, Biologika) zur Kontrolle des Impferfolges gemacht werden. Bislang existiert kein allgemeingültiger Grenzwert bei Antikörpern, bei dem von einem sicheren Schutz ausgegangen werden kann. Im Gegenzug heißen niedrige Antikörperspiegel nicht automatisch, dass kein Schutz besteht. Neben den Antikörpern gibt es nämlich andere Immunzellen (z. B. Gedächtniszellen), die einen Schutz bieten können. Diese sind aber deutlich schwieriger im Blut zu bestimmen.

Auch Personen mit Antikörpern können sich ohne Bedenken impfen lassen. So konnte man auch bei genesenen Personen, die geimpft wurden oder auch geimpfte Personen, die geboostert wurden keine überschießenden Immunreaktion feststellen. 

Ein Antikörpertest kann lediglich verlässlich aussagen ob eine Covid-19-Infektion vorhanden war. Da jedoch keine Aussage darüber getroffen werden kann, wann die Infektion vorlag, ist für den Genesenenstatus ein positiver PCR-Test erforderlich. (nach oben) 

Welches Impfschema nach Genesung?

Das hängt davon ab, ob vorher schon Impfungen erfolgt sind oder nicht. Der Genesenenstatus gilt weiterhin 6 Monate ab dem Datum des positiven PCR-Tests. Eine Impfung ist frühestens 4 Wochen nach Abklingen der Symptome möglich. Da aber (bei gesundem Immunsystem) in dieser Zeit ein ausreichender Schutz vor erneuter Infektion anzunehmen ist, macht eine Impfung frühestens 3-6 Monate nach der Infektion wirklich Sinn. (nach oben) 

Für wen wird die 2. Auffrischimpfung laut STIKO empfohlen?

Die STIKO empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung eine 2. Auffrischimpfung und damit insgesamt 4. Impfung mit einem mRNA-Impfstoff für folgende Personengruppen:

  1. Menschen ab dem Alter von 60 Jahren
  2. Bewohner:innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  3. Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren und
  4. Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patient:innen- bzw. Bewohner:innenkontakt

Bei Personen der o.g. Gruppen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung mit den aktuell verfügbaren COVID-19-Impfstoffen empfohlen. (nach oben)

Warum ist eine 2. Auffrischimpfung sinnvoll?

Ziel der 2. Auffrischimpfung ist zum einen die Verhinderung von schweren COVID-19-Erkrankungen und Tod, zum anderen der individuelle Schutz von arbeitsbedingt betroffenen Personen und in der Folge die Reduktion der Übertragung von SARS-CoV-2 auf vulnerable Personen, die Minimierung von Isolations- und Quarantänemaßnahmen und die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung.

Das Immunsystem braucht häufig einen weiteren Anstoß, um einen ausreichend hohen Immunschutz aufzubauen. Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich weltweit aus und beherrscht auch in Deutschland das Infektionsgeschehen.

Die Auffrischungsimpfung schützt nicht zu 100 Prozent vor einer Infektion mit der Omikron-Variante, aber der Booster sorgt dafür, den Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf in Folge einer Corona-Infektion wieder zu erhöhen und eine mögliche Hospitalisierung zu vermeiden. (nach oben)

Wann sollte die 2. Auffrischimpfung erfolgen?

  • bei ≥60-Jährigen, Bewohner:innen und Betreuten in Einrichtungen der Pflege sollte die 2. Auffrischimpfung frühestens 6 Monate nach der ersten Auffrischimpfung erfolgen (in begründeten Einzelfällen nach 4 Monaten), bei immundefizienten Personen ist die 2. Auffrischimpfung nach frühestens 3 Monaten empfohlen.
  • bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung
  • in begründeten Einzelfällen kann bei Letztgenannten die 2. Auffrischimpfung auch bereits nach 4 Monaten erwogen werden. (nach oben)

Warum bekommen jetzt immer mehr Menschen trotz Impfung Covid-19?

Die Omikron-Variante hat mehrere mutationsbedingte Veränderungen in der Rezeptorbindungsstelle des Spikeproteins. Nach den bisherigen Erkenntnissen führen diese Mutationen im Vergleich zum Wildtyp von SARS-CoV-2 und den bisherigen VOC (inkl. der Delta-Variante) zu einer erhöhten Übertragbarkeit auch unter geimpften Personen. Gleichzeitig lässt die Aktivität der Antikörper von grundimmunisierten Personen oder Genesenen, die mit anderen Varianten infiziert waren, gegenüber der Omikron-Variante nach einiger Zeit nach. (nach oben)

Welche Impfstoffe stehen für die 2. Auffrischimpfung zur Verfügung?

Alle Auffrischimpfungen werden aktuell mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna verabreicht. Der Tot-/Proteinimpfstoff Novavax steht nur dann als Booster-Impfstoff zur Verfügung, wenn auch die Grundimmunisierung mit Novavax stattgefunden hat. Das jeweilige Impfschema wird nach wie vor von den behandelnden/ impfenden Ärzt:innen festgelegt. (nach oben)

Wie wirkt der Totimpfstoff Novavax?

Der Impfstoff Nuvaxovid ist ein so genannter Proteinimpfstoff, weil er gentechnisch hergestellte Virus-Proteine enthält. Er enthält Coronavirus-ähnliche Partikel mit dem Corona-Eiweiß Spike-Protein. Durch die Impfung wird das Immunsystem angeregt und Antikörper werden gebildet. Im Vergleich zum mRNA_Imfstoff ist das Spike-Protein also schon da uns muss nicht erst gebildet werden. (nach oben) 

Lohnt es sich auf den Totimpfstoff zu warten?

Wer aktuell ungeimpft oder noch nicht geboostert ist, sollte nicht auf den Totimpfstoff warten. Eine Boosterimpfung darf mit diesem Impfstoff nur dann gegeben werden, wenn die beiden vorherigen Impfungen auch mit diesem Impfstoff erfolgt sind (also 2 x Biontech und dann Nuvavoxid ist derzeit nicht möglich).

Der neue Impfstoff muss zweimal gegeben werden mit einem Mindestabstand von 3 Wochen. 14 Tage nach der zweiten Impfung kann von einem vollständigen Impfschutz ausgegangen werden. Somit dauert es ab dem Tag der ersten Impfung noch mindestens 5 Wochen, bis ein vollständiger Impfschutz (Grundimmunisierung) besteht.

Die aktuellen Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit sind aufgrund der viel geringeren Anzahl an verabreichten Impfung nicht entsprechend aussagekräftig wie bei den mRNA-Impfstoffen. Die aktuellen mRNA-Impfstoff haben kaum Nebenwirkungen und insbesondere mit der Booster-Impfung eine hohe Wirksamkeit, welcher kaum zu überbieten sind. (nach oben) 

Wann wird der Totimpfstoff verfügbar sein?

Laut Medienberichten ist die Auslieferung für Ende Februar geplant. Es gibt allerdings noch kein konkretes Datum, sodass eine weitere Verzögerung nicht unwahrscheinlich ist. (nach oben) 

Kann der Totimpfstoff für den Booster genutzt werden?

Aktuell ist Nuvavoxid (Novavax) nur dann als Booster zugelassen, wenn schon die beiden vorherigen Impfungen mit diesem Impfstoff gemacht wurden. (nach oben) 

Ich bin von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen, wenn

  • ich in irgendeiner Form in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung tätig bin – die Art der Anstellung ist dabei egal
  • ich direkt in einer Pflegeeinrichtung, einem Park oder der ambulanten Pflege angestellt bin und ein Kontakt zu Bewohner:innen, Mieter:innen und Kund:innen nicht ausgeschlossen werden kann, zum Beispiel:
    o Pflegekräfte
    o Betreuungskräfte
    o Hauswirtschaftskräfte
    o Verwaltungskräfte
    o Haustechnik
    o Auszubildende, Praktikant:innen, Freiwilligendienste, Hospitant:innen
  • ich immer wieder zeitweise an den Standorten und in den Häusern tätig bin (z.B. für Inhouse-Schulungen)
  • ich als Externe:r in den Standorten tätig bin, z. B. Therapeuten; med. Personal; Prüfer; Berater usw.
  • ich ehrenamtlich tätig bin (nach oben) 

Ich bin bisher nicht geimpft. Was sind meine Möglichkeiten?

Bitte sprich in erster Linie Deine:n Arzt/ Ärztin an und lass Dich beraten und nach Möglichkeit impfen. Weiterhin bieten viele Krankenkassen, wie z. B. die AOK eine kostenlose telefonische Beratung für ihre Versicherten an. Auch im Impfzentrum kannst Du nach vorheriger Terminvereinbarung oft beraten werden. Darüber hinaus bietet die BGW verschiedene Beratungsangebote:
Telefonische Corona-Impfberatung
Telefonische Krisenberatung für BGW-Versicherte
Bei Bedarf bietet auch Convivo entweder vor Ort oder digital Beratungsmöglichkeiten an. Sprich dafür bitte Deine Leitungskraft an. (nach oben) 

Was passiert, wenn ich am 16.03.2022 noch nicht geimpft bin?

darfst Du zunächst unter der 3G-Regelung weiterarbeiten und wir müssen am 16.03. Deinen Impfstatus mit Deinen Daten der zuständigen Gesundheitsbehörde melden. Die Gesundheitsbehörde entscheidet dann über den weiteren Prozess, z. B.:
– Fristsetzung zur Erreichung des Impfschutzes
– Tätigkeits- bzw. Betretungsverbot
Die Gesundheitsbehörden sind aufgefordert die Betroffenen einzubeziehen und anzuhören. (nach oben) 

Kann ich ein ärztliches Attest einreichen, dass ich nicht geimpft werden kann?

Sollte eine tatsächliche medizinische Kontraindikation vorliegen, kannst Du selbstverständlich ein Attest einreichen. Über die Anerkennung des Attests entscheidet ebenfalls die Gesundheitsbehörde. Sehr offensichtlich falsche bzw. gefälschte Atteste werden aber schon heute von den Leitungskräften geprüft und zurückgewiesen. (nach oben) 

Gibt es bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch Ausnahmen aus religiösen Gründen?

Nein, eine Ausnahme oder Befreiungsmöglichkeit aus religiösen Gründen sieht das Gesetz nicht vor. (nach oben) 

Bekomme ich ab dem 16.03. weiter Lohn, wenn ich nicht geimpft bin?

Solltest Du nach der Entscheidung der Gesundheitsbehörde tatsächlich nicht mehr in einem Haus arbeiten dürfen, entfällt ab dem Moment auch Dein Lohnanspruch. Bereits erworbene Ansprüche wie Urlaub oder Überstunden bleiben bestehen. (nach oben) 

Wenn ich nicht arbeiten darf, bekomme ich dann Sozialleistungen?

Grundsätzlich nicht. Über die Einzelfälle entscheiden dann die jeweiligen Sozialbehörden. Sollte die Zeit des Tätigkeitsverbotes länger als einen ganzen Monat betragen, müssen betroffene Beschäftigte ab dem 2. Monat von allen Zweigen der Sozialversicherung abgemeldet werden. Damit besteht auch kein Krankenversicherungsschutz mehr. Bei Familienversicherungen entfällt dieser für die ganze Familie. (nach oben) 

Was ist, wenn ich in dem Zeitraum krank bin oder werde und nicht geimpft bin?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entfällt, weil die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist (Arbeitsunfähigkeit und Beschäftigungsverbot liegen gleichzeitig vor). Über das Krankengeld entscheidet die Krankenkasse, aber auch hier gehen wir davon aus, dass bei einem Beschäftigungsverbot das Krankengeld eingestellt werden könnte. (nach oben) 

Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag?

Rein arbeitsrechtlich gilt der Arbeitsvertrag dann bis zu einer Kündigung als „ruhend“. (nach oben) 

Videos

Quarks & Co.: in 30 Minuten das wichtigste zur Impfung
Online-Seminar vom DbfK: Impfung für Pflegende
Playlist aller Immunologie-Updates mit Prof. Dr. Carsten Watzl

Weiterführende Links

Zahlen; Daten; Fakten